von Dirk Schäfer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
1. Einleitung
Der Stand der technischen Entwicklung bestimmt maßgebend die Erscheinungsformen der Arbeit und führt zu neuen arbeitsrechtlichen Problemen und Lösungen. Inzwischen wird das Schlagwort von der 4. Industriellen Revolution (nach Einführung von Dampfmaschine, Fließbandproduktion und Elektronik) verwendet für die in Umsetzung begriffene Digitalisierung der Produktion, der Arbeit und der privaten Lebensbereiche. Erscheinungsformen wie z.B. "smart factory" (Kommunikation zwischen Werkstücken, Maschinen, Beschäftigten und Kunden), "economy on demand" (Produktion und Dienstleistungen auf Abruf) und "crowdworking" (Online-Ausschreibung von traditionellen Teilaufgaben zur selbstständigen Erledigung als Dienst- und Werkleistungen; also Arbeit auf Abruf, ohne längerfristige Bindung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer) führen zu neuen Erscheinungsformen in der Welt der Arbeit und im Arbeitsrecht. Mit diesem Beitrag soll auf diese Problematik aufmerksam gemacht und zur Entwicklung interessengerechter Lösungen angeregt werden.
2. Arbeitsort
Der Betrieb als organisatorische Einheit, in der ein Arbeitgeber mit den dort beschäftigten Arbeitnehmern und entsprechenden Produktionsmitteln einen bestimmten arbeitstechnischen Zweck verfolgt, wird zukünftig mit alternativen Organisationsstrukturen konkurrieren. In einer digital vernetzen Arbeitswelt ist ein ortsunabhängiger Zugriff auf Personal, Maschinen und Dienstleistungen möglich (z.B. automatische Zustandsmeldungen von Maschinen, Fernwartung), so dass die Notwendigkeit für einen gemeinsamen Arbeitsort abnimmt.
3. Arbeitszeit
Mit der Flexibilisierung des Arbeitsortes entfällt die strikte Trennung zwischen Arbeitszeit und Ruhe- bzw. Freizeit, entsprechend den bisherigen Regelungen im Arbeitszeitgesetz. Der Arbeitnehmer gewinnt eigene Zeitautonomie (zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Freizeit), die mit einer Ausweitung der arbeitsbezogenen Erreichbarkeit (z.B. durch Handy- und E-Mail-Kontakte) und einer Zerstückelung der Arbeitszeit (z.B. Arbeitszeit auf Abruf) erkauft wird.
4. Arbeitskontrolle
Die digitale Vernetzung erlaubt sowohl Arbeitszeit- und Arbeitsergebniskontrollen über die Tätigkeit in der Verwaltung (einschließlich Home- und Mobiloffice) und der Produktion, als auch die Ortung und Anfertigung von Bewegungsprofilen. Bei der erlaubten privaten Nutzung dienstlicher Kommunikationsmittel (z.B. Handy, Laptop, E-Mail-Account) und bei der dienstlichen Benutzung privater Kommunikationsmittel wird die Trennung zwischen Privat- und Arbeitssphäre partiell aufgehoben mit datenschutzrechtlich problematischen Folgen.
5. Arbeitnehmerschutzrechte
Mit der durch digitale Arbeitsformen möglich gewordenen Aufgabe des vom Arbeitgeber bestimmten Arbeitsortes und der von ihm bestimmten Arbeitszeit müssen bisherige Grundlagen des Sozialrechts neu definiert werden, z.B. die Definition des Arbeitnehmers in Abgrenzung zur Scheinselbstständigkeit, Versicherungsschutz des Arbeitnehmers in der gesetzlichen Unfallversicherung der Berufsgenossenschaften (gegen Arbeits- und Wegeunfälle, Berufskrankheiten) sowie Pflichtmitgliedschaft des Arbeitnehmers in einer Kranken- und Rentenversicherung.
6. Arbeitnehmer-Mitbestimmung
Die durch Digitalisierung möglich gewordene Veränderung der Arbeitsorganisation erfordert dynamische Organisationsstrukturen auch bei der betrieblichen Mitbestimmung und darauf abgestimmte Lösungen in der Tarifpolitik.
7. Arbeitnehmerweiterbildung
Die bereits in der Vergangenheit bestandene allgemeine Notwendigkeit zur Weiterbildung während des Berufslebens wird zukünftig durch die notwendige Erweiterung der digitalen Kompetenz als Schlüsselqualifikation intensiviert. Die manuelle Arbeit wird tendenziell weiter abnehmen und durch planende und organisatorische Arbeit verdrängt werden.
8. Ausblick
Wie bereits bei der Einführung der Dampfmaschine gilt auch heute, zukünftig wird nichts mehr so bleiben wie es war. Wie schon damals gilt aber auch heute, die Zukunft sollte nicht als Bedrohung, sondern als Chance begriffen werden, die es aktiv und interessengerecht zu gestalten gilt.